Ehe und Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entschei­dun­gen in Ihrem Le­ben. Für den gemeinsamen Lebensweg bie­tet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleich­ge­schlecht­li­chen Paaren konnten bis 01.10.2017 auch die eingetragene Lebens­part­nerschaft begründen.

Daneben finden sich in zuneh­men­der Zahl auch sog. nichteheliche Lebens­gemeinschaften.




Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemein­sam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben.

Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten.

Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.



Scheidungs­vereinbarung

Trennen sich Ehegatten bzw. Lebenspartner sind viele persönliche, fa­mili­äre und rechtliche Einschnitte zu verarbeiten. Gemeinsames Ver­mögen und Schulden müssen auseinandergesetzt, Vereinbarungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich getroffen und Fragen des Umgangs- und Unterhaltsrechts thematisiert werden. Können sich Ehegatten hierüber nicht verständigen, werden diese Dinge in häufig langwierigen und nervenaufreibenden Gerichtsprozessen geklärt. Schnel­ler und einfacher lassen sich die vielfältigen Punkte bei Einigkeit in einer notariellen Scheidungsvereinbarung klären.

Da der Notar als unparteiischer Rechtsberater und Betreuer der am notariellen Verfahren Beteiligten fungiert, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für jeden Vertragspartner zur Wahrung seiner Interessen möglich bzw. erwünscht.


Adoption

Die Annahme eines Kindes begründet neben der persönlichen Verant­wortung auch Erb- und Pflichtteilsrechte, Umgangsrechte und Unter­haltspflichten. Der Gesetzgeber hat daher sowohl für den Antrag auf Aus­sprache der Adoption, als auch für die gesetzlich vorgesehenen Zu­stimmungserklärungen der weiteren unmittelbar betroffenen Per­so­nen (z.B. leibliche Elternteile und Ehegatten des Annehmenden) die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Der Notar stellt dabei in vielen Fällen der erste Ansprechpartner über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Erfordernisse einer Adoption dar. Er übermittelt gegebenenfalls den Adop­tions­an­trag an das zuständige Amtsgericht.